Tag 262 der Kampagne
November 6th, 2009
Religiöse Abrüstung in öffentlichen Schulen
3.11.2009, Italien: Kruzifixe in den Schulzimmern sollen verschwinden
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stellten auf Klage einer Italienerin fest, dass das Kreuz ein rein religiöses Symbol sei, das auf Kinder ohne Konfessionen oder anderer Glaubensbekenntnisse „verstörend“ wirken könnte.
12. November 1997, Schweiz: Kopftuchverbot für Genfer Lehrerin
Das Schweizerische Bundesgericht heisst das Kopftuchverbot für eine Genfer Lehrerin gut, weil es einem überwiegenden öffentlichen Interesse entspricht (insbesondere der konfessionellen Neutralität und dem Religionsfrieden in der Schule) und verhältnismässig ist.
Das Urteil wird 2001 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg geschützt. BGE 123 I 296
27. September 1990, Schweiz: Kruzifix in Schulzimmern verträgt sich nicht mit konfessioneller Neutralität
Das Schweizerische Bundesgericht weist die Gemeinde Cadro an, die Kruzifixe aus den Klassenzimmern der Grundschule zu entfernen. (26. September 1990 BGE 116 IA 252 ).
Das Kreuz wird nicht als unvereinbar mit dem allgemeinen Prinzip der Neutralität in Glaubensfragen beurteilt, sondern mit dem spezifischen Gebot der konfessionellen Neutralität der öffentlichen Schulen.
Klage gegen Cadro hatte ein Lehrer, Mitglied der Freidenker-Vereinigung der Schweiz, geführt.
Die Rechtslage in der Schweiz ist klar, auch wenn katholische Professoren das nicht wahrhaben wollen. (Tages-Anzeiger).
Die Durchsetzung des Rechts wird jedoch nur auf Begehren von mutigen Eltern erfolgen.
Die FVS bietet den Betroffenen einen Muster-Brief für dieses Begehren zur Verfügung.
Entry Filed under: Allgemeines
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