Luzern
24.9.2009
Die Vernunft hat gesiegt
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Regierung der Stadt Luzern das willkürliche Verbot der Plakat-Kampagne „Da ist wahrscheinlich kein Gott…“ aufgehoben hat.
Entscheid pdf
Anriss des Berichts im „Blick“ vom 24.9.2009
Atheisten-Plakat in Luzern erlaubt
LUZERN – Das Atheisten-Plakat darf in Luzern nun doch aufgehängt werden. Der ursprüngliche Entscheid, es mit Rücksicht auf religiöse Gefühle zu verbieten, wurde aufgehoben. Inzwischen beschäftigt sich die Stadt mit einem umstrittenen Plakat für die Minarett-Initiative.
http://www.kath.ch/index.php?na=11,10,0,0,d,41538 Auf der Webseite des „Blick“ nicht mehr verfügbar.
Tages Anzeiger 1.10.2009:
In Luzern darf das Plakat aufgehängt werden. Der ursprüngliche Entscheid, es mit Rücksicht auf religiöse Gefühle zu verbieten, war Ende September aufgehoben worden. Die Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen sah in dem Plakat eine mögliche Verletzung religiöser Gefühle und verhängte für die Plakate ein Verbot.
20.9.2009 20min
Atheistenplakate bleiben in Luzern verboten
17.9. 2009
Die Plakate der Buskampagne sind vom Verantwortlichen der Stadt Luzern abgelehnt worden mit der Begründung, Werbung für eine Organisation, die auf ihrer Webseite Formulare für den Kirchenaustritt anbiete, entspreche nicht den ethischen Grundsätzen in Luzern. Auf die Aussagen des Stadtrates zur Buskampagne aufmerksam gemacht (siehe unten) meinte er, diese würden sich nur auf die Verkehrsbetriebe beziehen.
Er wollte keine Auskunft geben darüber, ob in Luzern die Plakate der Agentur C hängen dürfen. FVS-SympathisantInnen haben solche aber offenbar gesichtet.
25.6.2009 In seiner Antwort befindet es der Stadtrat für richtig, wenn die vbl AG gegenüber Werbung mit religiösem Inhalt künftig gleichberechtigt Zurückhaltung übt. Antwort pdf
18.3.2009
Interpellation von SP-Grossstadtrat David Roth an die Stadt. Roth wirft der Stadt vor, in ihren eigenen Betrieben eine Beschneidung der Meinungsfreiheit zu tolerieren. Interpellation pdf
Die Verkehrsbetriebe Luzern hatten vorerst keine grundsätzlichen Einwände. Nachdem die Presse das verbreitet hatte, erhielten sie einen anonymer Brief mit der Drohung, dass Busse mit solcher Werbung angezündet würden.
Daraufhin haben die Verantwortlichen klargemacht, dass sie die Kampagne nicht akzeptieren würden.
Im Vertrag mit der APG sind neben Suchtmitteln auch rassistische Werbung, Werbung von Sekten und generell Anstoss erregende Werbung ausgeschlossen.
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