Schaffhausen
Die Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH) stehen als Kommunalbetrieb unter der Verwaltung des Stadtrates. Sie bilden einen Teil des Vermögens der Einwohnergemeinde und besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Der Vertrag mit der APG schliesst neben Alkohol- und Tabak- auch „anstössige“ Werbung aus.
Der Verantwortliche weist darauf hin, dass derzeit auf Stadtbussen eine Werbung für eine Freikirche steht. Er würde ein via APG gestelltes Gesuch prüfen.
Mittlerweile ist die Absage via APG eingetroffen. Die Begründung lautet:
„Die Verkehrsbetriebsfahrzeuge haben primär den Auftrag Personen zu transportieren. Nebenerträge in Form von Werbung sind erwünscht, jedoch nicht jede Art von Werbung. Eine Verpflichtung für eine freie Nutzung der Fahrzeuge für alle Werbetreibende existiert nicht. Im Gegenteil, die allermeisten öffentliche Transportunternehmen in der Schweiz halten sich an eine zurückhaltende Bewilligung für Werbung an Ihren Fahrzeugen. So existieren viele Werberestriktionen z.B für: Tabak, Alkohol, Erotik, Wahlen und Abstimmungen, polemisierende und polarisierende Bekanntmachungen, usw.“
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