Schluss mit religiöser Aufrüstung!
Dezember 3rd, 2009
Zukunft der Schweiz: Laizität und Toleranz
Die Analyse des Ergebnisses der Minarett-Initiative ist noch nicht abgeschlossen. Die Vox-Analyse wird erst in einigen Wochen vorliegen.
Bereits eine isopublic-Umfrage im April dieses Jahres hat jedoch ergeben, dass die Konfessionsfreien die Initiative am deutlichsten ablehnen würden (60%) als Reformierte (51%) und Katholiken (43%). reformiert.
Der Politologe Michael Hermann stellt fest: „Wo es viele konfessionslose Personen gibt und Religionen somit bloss einen geringen Stellenwert einnehmen sind die Zustimmungsraten am tiefsten ausgefallen.“
NZZ 2.12.2009
Dialog der Religionen ist gescheitert
Der jetzt von vielen KommentatorInnen geforderte Dialog mit den Muslimen wird nichts bringen.
Die diesjährige Woche der Religionen der Interreligiösen Arbeitsgruppe Schweiz (IRAS-COTIS) hat gezeigt, dass das Interesse der breiten Bevölkerung, sich mit anderen Religionen zu beschäftigen, klein ist. Zudem hat dieser Verein es abgelehnt, die Veranstaltungen der FVS in den Veranstaltungskalender aufzunehmen.
Der Rat der Religionen (SCR) hat sich ebenfalls als fruchtloser Weg des interreligiösen Dialogs erwiesen. Er wurde lediglich dazu benutzt, den Einfluss der organisierten Religion auf die Bundespolitik zu stärken.
Die Exponenten des interreligiösen Dialogs in der Schweiz leben in einer Traumwelt. Das hat u. a. dazu geführt, dass im Kanton Luzern die Islamgemeinde wenige Wochen vor der Abstimmung ihren Antrag auf öffentlichrechtliche Anerkennung deponiert hat und die Medien diese 4. Landeskirche unkritisch als Weg der Zukunft vermittelt haben. NZZ
Nur die Privatisierung der Religionen – die Trennung von Staat und Kirche – ermöglicht Gleichberechtigung und Toleranz!
Reta Caspar, Geschäftsstelle FVS
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2 Comments Add your own
1. Christophe Brass | Februar 23rd, 2011 at %H:%M
Die zentrale Frage ist die Frage der Rechte der Kinder. Es erstaunt mich nicht, dass auf dieser Frage die meisten religiösen und konfessionsfreien einig sind. Warum? Weil die etablierten Religionen nur eine Form von vielen ist, der Kinder jegliche Rechte zu entziehen. Willkür, Gewalt der Kinder gegenüber ist nicht das Privileg der Kirchen. Nur, bei der Kirchen ist die Sichtbarkeit viel grösser, da sie öffentlich durch die Taufe die Kinder schon beim Geburt für das ganze Leben prägen. Als nicht getaufter, als Verteidiger der Rechte der Kinder, will ich keinesfalls die gleichen Rechte wie die Kirchen haben! Das würde bedeuten, ich auch hätte das Recht meinen Sohn zu taufen in der Ideologie meiner Wahl! Das will ich auf keinen Fall. Die Trennung Staat-Kirche, ja, aber nur unter der Vorausetzung dass diese skandalöse Rechte der Kirchen die Kinder zu indoktrinieren verboten werden. Jegliche symbolischen Taufen dürfen weiterhin gestattet sein, AUF KEINESFALLS aber rechtlich anerkannt werden! Auch das Recht zu schlagen (auch die sog. harmlosen Schläge, die zu keine offenen Wunden führen) sollte auf der rechtlichen Ebene abgeschaft werden. Dann kann ruhig jeder denken und glauben was er will. Unter diesen Vorausetztungen fällt aber jegliche Kirche in einigen Jahzehnten zusammen.
Die Kirchen existieren nicht weil sie an X oder Y glauben, sondern weil sie uneingeschränkt die Kinder schlagen, erpressen, indoktrinieren, definieren dürfen. Auch viele nicht religiösen möchten weiter auch dieses Recht bewahren, und das ist meiner Meinung der Grund weshalb sie nicht so scharf sind auf die Trennung staat Kirche : unbewusst haben sie schon etwas gemeinam mit den Kirchen, die Vollmacht über die Kinder. Vielleicht diese Trennung Staat-Kirche wird unbewusst erlebt als eine Trennung von diesem Anspruch, die der Konsens des Zusammenlebens in der Schweiz bis jetzt prägt.
2. reta.caspar | Februar 23rd, 2011 at %H:%M
Das sind starke Behauptungen.
1. Wie können Sie die Aussage belegen, dass Konfessionsfreie Vollmacht über Kinder wollen?
2. Die Trennung von Staat und Kirche bedeutet, dass die Kirchen keine staatlich gewährten Privilegien haben sollen. Es bedeutet nicht, dass alle Recht zu Unrecht erhalten sollen.
3. Bereits heute sind die staatlichen Gremien in der Schweiz verpflichtet, die Kinderrechte zu wahren. Gemäss Artikel 4, 19 und 37 der Kinderrechtskonvention ist die Schweiz auch verpflichtet, ein ausdrückliches gesetzliches Verbot der Körperstrafe an Kindern zu erlassen – nicht nur in öffentlichen Institutionen (Schule, Heime, etc.) sondern auch in der Familie oder anderen privaten Räumen. In der Schweiz ist die Körperstrafe an Kindern noch nicht ausdrücklich verboten.
4. Auch ohne Schläge können Kinder für ihr Leben geschädigt werden. Da gibt es leider keine einfachen Rezepte, das zu verhindern.
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