Bern
Vorbildlich!
9. September 2009
Stadt Bern
Antwort des Berner Gemeinderates auf die
Interpellation Gubser (EDU) „Lex Freidenker bei BERNMOBIL aufheben“
Für den Gemeinderat ist die Religionsfreiheit als Teil der Grundrechte ein hohes und schützenswertes Gut. Gegenüber Menschen jeglicher Religionszugehörigkeit ist grösstmögliche Toleranz zu üben. Gleichzeitig erachtet er die Ausübung der Religion als Privatsache, welche nur soweit im öffentlichen Raum stattfinden kann, als Angehörige anderer Religionen dadurch nicht in ihren Überzeugungen und Gefühlen verletzt werden.
Als städtisches Unternehmen teilt BERNMOBIL die Grundhaltung des Gemeinderats. Die selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt ist operativ unabhängig und entscheidet damit selber über die Zulassungskriterien für ihre Werbeflächen.
Der Gemeinderat unterstützt BERNMOBIL bei seinem strikten Bestreben nach religiöser Neutralität. Es muss tatsächlich vermieden werden, dass ein öffentliches Unternehmen als Plattform religiös motivierter Auseinandersetzungen missbraucht wird. Der Gemeinderat sieht sich deshalb nicht veranlasst, bei BERNMOBIL für die Zulassung religiöser Werbung zu intervenieren.
Juni 2009
Bern: EDU reicht Vorstoss für religiöse Werbung bei BERNMOBIL ein.
„Nachdem eine Freidenker-Kampagne im Februar zu hitzigen Diskussionen geführt hatte, entschied Bernmobil, keine Werbung mit religiösem Inhalt mehr zuzulassen. «Bernmobil ist keine Plattform für solche Diskussionen», sagt Annegret Hewlett, Mediensprecherin von Bernmobil. Betroffen von der Sperre sei Werbung, die von explizit gläubigen oder explizit ungläubigen Gruppierungen komme. «Diese Einschränkung finde ich unnötig», sagt Gubser. Daher hofft er nun auf das Einschreiten des Gemeinderats: Sowohl Atheisten als auch Gläubige sollen künftig in Tram und Bus wieder inserieren dürfen.“ 20 Minuten
Interpellation Beat Gubser.pdf
Mai 2009
«reformiert.» jammert über die «Lex Freidenker»
Die Zeitschrift «reformiert.» darf inskünftig in einigen öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr werben. Der Hintergrund: die Kontroverse um die Plakataktion der Freidenker. Die für Anfang Juni geplante Kampagne mit dem Slogan «Die Kirche am Ende. Am Ende die Kirche?» wurde sowohl von Bernmobil als auch vom Ortsbus Köniz, der BTI (Biel-Täuffelen-Ins), Aare Seeland Mobil und der PostAuto Schweiz AG abgelehnt. > Originalartikel in „reformiert.“
Feburar 2009
BERNMOBIL lehnt die Kampagne ab, weil sie religiöse Gefühle verletzen könnte.
3 Comments Add your own
1. G. Witzig | März 19th, 2009 at %H:%M
BERNMOBIL tut sehr sensibel. Aber – auch nicht religiöse Menschen haben Gefühle. Was bietet BERNMOBIL als Entschädigung für die von ihr ausgeführte Gefühlsverletzung an?
2. Simon | April 8th, 2009 at %H:%M
Ich möchte BERNMOBIL darauf hinweisen das auch Atheisten Gefühle haben…
Und da Atheisten aufgeklärte Menschen sind haben sie besondere Mühe mit Verletzungen der Meinungsäusserungsfreiheit sowie Verstössen gegen die gleichberechtigung…
Willkommen im 21. Jahrhundert BERNMOBIL
3. Charlotte | Juni 8th, 2009 at %H:%M
Bernerinnen! Berner! Gott gab euch BernMobil, von Billett zahlen hat er nichts gesagt!
Wie ich erfahre, hat BernMobil es abgelehnt, mit Freidenkerplakaten herumzufahren, aus Angst vor göttlicher Strafe. Ausgezeichnet. Fortan fahre ich gratis in Bus und Tram. Falls mich mal ein Kontrolleur ohne Billett erwischt, erzähle ich ihm folgenden Nonsens: Der Gott, an den man bei BernMobil glaubt, hat mir explizit erlaubt, in Bern den ÖV gratis zu benutzen, und schenkte mir ein unsichtbares BernMobil-GA. Der blindgläubige Kontrolleur wird diese Erklärung glauben und nicht nach Beweisen fragen.
Sollte mich wider Erwarten ein konfessionsfreier Kontrolleur erwischen (wie hat denn der sich bei BernMobil eingeschlichen?) und mich anzeigen wegen Schwarzfahrens, kein Problem. Auf der Website „Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern“, Klick auf Rechtsanwalt, steht schwarz auf weiss, wie im finsteren Mittelalter:
Der Regierungsrat des Kantons Bern,
gestützt auf die Artikel 4 und 5 des Kantonalen Anwaltsgesetzes vom 28.März 2006
(KAG)1,auf Antrag der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, beschliesst:
1. Zulassung zur Anwaltsprüfung etc.
Im Klartext, mein Berneranwalt wird nicht mit logischem, klarem Verstand, präziser Beweisführung und Fakten meine Unschuld beweisen müssen. Von der Kirchendirektion manipuliert, zitiert er BR Merz und die Präambel der Bundesverfassung und legt ganz ernsthaft meine Geschichte den Bernerrichtern vor. Deren blinder Glaube, ebenfalls von der Kirchendirektion angeordnet, spricht mich frei. Nicht Beweise einfordern, glauben !
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